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Rechtliches

Rechtsverordnung über die Führung von Jahresgesprächen (RechtsVO-JG)

In der Rechtsverordnung zu den Jahresgesprächen sind die Einzelheiten in Paragraphenform mit zusätzlichen Begründungstexten geregelt.
 

Auszug aus der Personalaktenordnung

Verwaltungsgrundsätze des Rates der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über Personalakten der kirchlichen Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen vom 11. Oktober 2000
(KABl. 2000, S. 197, zuletzt geändert durch die Verwaltungsgrundsätze
über Personalakten der kirchlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
vom 29. November 2011, KABl. 2011, S. 259)
- Auszug -

§ 5 Inhalt
( 1 ) In die Personalakte sind insbesondere aufzunehmen

23. Vereinbarungen im Rahmen regelmäßig wiederkehrender Gespräche zur Personalentwicklung
(Personalentwicklungsgespräche).

§ 6 Gliederung


( 3 ) Teilakten sind anzulegen für Vorgänge über

3. Personalentwicklungsgespräche.

§ 8 Zugangsberechtigung

( 2 ) Teilakten über Personalentwicklungsgespräche sind bei dem Vorgesetzten aufzubewahren, der für die Durchführung der Gespräche verantwortlich ist. 2 Anderen Personen darf nur mit Einwilligung des Mitarbeiters Zugang zu den Akten gewährt werden.


§ 13 Entfernung von Unterlagen

( 4 ) Aufzeichnungen über Personalentwicklungsgespräche (§ 5 Abs. 1 Nr. 23) sind unverzüglich nach dem nachfolgenden Gespräch, spätestens nach zwei Jahren oder bei Wechsel zu einer anderen Beschäftigungsbehörde aus der Personalakte zu entfernen und zu vernichten.

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Arno Kröger Bild: privat

Jahresgespräche finde ich gut,

weil ich mit meiner Leitungsperson (Pastor) in einem offenen Gespräch unter vier Augen Gutes und nicht so Schönes austauschen kann. Die Jahresgespräche stellen sicher, dass wir die vereinbarten Ziele nicht aus den Augen verlieren, sondern zum Wohl unserer Kirchengemeinde und uns selbst verwirklichen. Kurzum: Jahresgespräche sind ein Instrument für ein gutes Miteinander. Schade, dass sie nicht überall geführt werden. Mein Jahresgespräch wird rechtzeitig vereinbart und auch durchgeführt. Ich freue mich auf mein fünftes Jahresgespräch.

Arno Kröger, Küster und Friedhofswart in der Kirchengemeinde Schnega